Geschäftsordnung

1 - ZULASSUNGSBEDINGUNGEN :

A/ Zum Betreten, Einrichten oder Verweilen auf dem Campingplatz wird nur zugelassen, wer vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu ermächtigt wurde und die Hausordnung einhält. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass der Gast diese Regeln akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten. Jede Person, die sich mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz aufhalten soll, muss dem Verwalter oder seinem Vertreter zuvor ihre Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei verlangten Registrierungsformalitäten erfüllen. Minderjährige dürfen einen Aufenthalt nur dann antreten, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden, eine elterliche Erlaubnis haben und den Buchungsvertrag von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Das Tragen des Armbands des Campingplatzes am Handgelenk ist Pflicht.

B/ Das Zelt oder der Wohnwagen und das dazugehörige Material müssen an dem angegebenen Standort und gemäß den vom Verwalter oder seinem Vertreter erteilten Anweisungen aufgestellt werden. Unsere Stromsäulen entsprechen den europäischen Normen. Jeder Stellplatz darf nur mit einer Unterkunftseinheit (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) belegt werden. Bei seiner Ankunft muss sich der Nutzer im Empfangsbüro melden, die voraussichtliche Dauer seines Aufenthalts angeben und ein Dokument hinterlegen, das bestätigt, dass seine Haftpflichtversicherung für Schäden, insbesondere Brandschäden, die er anderen Nutzern zufügen könnte, gedeckt ist.

C/ Kautionen: Für die Mietobjekte wird bei der Ankunft eine Kaution für eventuelle Schäden und Reinigungskosten verlangt, die nach Prüfung der Räumlichkeiten zurückerstattet wird. Die Kaution wird in Höhe des Kautionsbetrags der beschädigten Unterkunft eingezogen. Falls der Restbetrag für den Aufenthalt nicht vor der Abreise beglichen wird, kann der fällige Betrag von der Kaution abgezogen oder zusätzlich zu dieser erhoben werden.

D/ Den Nutzern des Campingplatzes ist es untersagt, auf dem Gelände Handel zu treiben und kommerzielle Werbung zu betreiben.

E/ Schwimmbecken und Pools: Das Tragen von Badehosen/Boxershorts ist Pflicht. Alle anderen langen Kleidungsstücke und Accessoires sind in den Schwimmbädern und Becken strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln behält sich die Direktion das Recht vor, Sie aus dem Wasserbereich oder unserer Einrichtung zu verweisen. Es ist verboten, Kleidungsstücke oder Accessoires zu tragen, die die Atmung des Schwimmers behindern und die Sicherheit und Hygiene beeinträchtigen könnten. Siehe Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2010-1192 vom 11. Oktober 2010 und Rundschreiben vom 2. März 2011.

2- EMPFANGSBÜRO :

Diese Öffnungszeiten können sich ändern und sind auf der RESASOL-Anwendung zu finden.
Nebensaison: 9:00-12:00 Uhr und 14:30-18:30 Uhr von Montag bis Freitag und 9:00-18:30 Uhr am Wochenende; in der Hochsaison: 8:30-20:30 Uhr - 7 Tage die Woche.
Im Empfangsbüro erhält man alle Auskünfte über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, die touristischen Reichtümer der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen können.

3- GEBÜHREN :

A/ Die Höhe der Gebühren wird digital im Empfangsbüro, online und in den AGB angezeigt.

B/ Die Gebühren müssen vor der Ankunft bezahlt werden, am 1. Juni für Aufenthalte, die nach diesem Datum gebucht werden, zum Zeitpunkt der Buchung für Aufenthalte, die weniger als einen Monat vor der Ankunft gebucht werden, und vor Ort am Tag der Ankunft für nicht gebuchte Aufenthalte.

4- KLEIDUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN :

Es wird erwartet, dass Sie sich korrekt kleiden. Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Lagers beeinträchtigen könnte. Die Nutzer werden dringend gebeten, Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte sind entsprechend einzustellen. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein. Zwischen 00:00 Uhr und 6:00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Es ist verboten, verschmutztes und/oder abgenutztes Wasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schütten; es muss in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleert werden. Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülltrennungsanlagen am Eingang des Campingplatzes entsorgt werden. Die sanitären Anlagen müssen von den Nutzern in einem sauberen Zustand gehalten werden. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt. Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Für Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Camps ist der Verursacher verantwortlich. Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden; es ist dem Gast untersagt, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort einer Installation mit persönlichen Mitteln (Draht, Kette, Äste usw.) abzugrenzen, den Boden auszuheben und Rillen zu machen. Es ist verboten, Heringe mit einer Länge von mehr als 30 cm in den Boden zu rammen, weil dort unterirdische Stromkabel verlegt sind. Es ist verboten, TV-Antennen in Bäumen anzubringen. Wäscheleinen, die zwischen Bäumen oder anderen Strukturen gespannt werden, sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Es ist strengstens verboten, Zäune zu errichten, Wohnwagen oder Mobilheimen unabhängig von ihrer Größe ihre Mobilitätsmittel (Deichsel, Räder...) zu entziehen oder gebrauchte Gegenstände zu lagern. Es ist verboten, transportable oder zerlegbare Häuser, die als leichte Freizeitwohnungen bezeichnet werden, ohne behördliche Genehmigung aufzustellen. Die maximale Fläche, die von den Einrichtungen auf dem Stellplatz eingenommen wird, darf 30 % der Parzelle nicht überschreiten. Jegliche Erweiterungen oder Anbauten aus Holz, Blech oder anderen Materialien (Terrassen mit einer Höhe von mehr als 0,60 m, starre Vordächer, Veranden, Gartenhäuser, Zäune, Anpflanzungen) sind strengstens verboten. Lediglich flexible Vorzelte, die als Verlängerung der Wohnwagen installiert werden, sind zulässig (Vorzelte aus Stoff mit einem leichten Gestänge aus leicht abnehmbaren Rohren) und müssen am Ende jedes Aufenthalts abgebaut werden. Außerdem ist jegliche elektrische Installation unter diesen Vorzelten strengstens untersagt.
Es ist strengstens untersagt, sein Elektrofahrzeug an seinen Verleih anzuschließen, ganz gleich, um welchen Verleih es sich handelt und für welche Dauer. Die Belegung der für das Aufladen von Elektrofahrzeugen vorgesehenen Plätze mit einem Verbrennungsmotor oder einem nicht aufgeladenen Elektrofahrzeug ist verboten und wird dem Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs in Rechnung gestellt.

5- VERKEHR:

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist auf dem Gelände des Campingplatzes verboten. Eine Ausnahme bildet der An- und Abreisetag, an dem es möglich ist, den Campingplatz mit dem Fahrzeug zu erreichen, um das Gepäck und die Lebensmitteleinkäufe aus- und einzuladen. Zu diesem Zweck darf kein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Campingplatz bleiben. Fahrzeugen von Wartungs- und Notdiensten ist die Zufahrt immer gestattet. Registrierte Fahrzeuge werden gebeten, auf dem Privatparkplatz neben dem Campingplatz zu parken.

6- TIERE :

Maximal zwei Tiere (außer Kategorie 1 und 2) sind auf den Stellplätzen und in einigen speziellen Mietunterkünften gegen einen Aufpreis (siehe Tabelle) erlaubt. In den Mietunterkünften sind sie strengstens verboten. Sie müssen an der Leine gehalten werden, ein Halsband tragen, tätowiert und geimpft sein, einen Impfpass besitzen und an der Rezeption angemeldet werden. Ihr Besitzer muss bei jeder Kontrolle den aktuellen Impfpass vorlegen können. Diese Tiere dürfen niemals frei laufen gelassen werden. Sie dürfen nicht allein auf dem Campingplatz bleiben, auch nicht angebunden oder eingesperrt, wenn ihre Besitzer abwesend sind, die für ihre Schäden finanziell und zivilrechtlich haften. Sie dürfen sich nicht an öffentlichen Orten aufhalten.

7- BESUCHER :

Besucher können nach Zustimmung des Verwalters auf dem Campingplatz zugelassen werden, wobei die Verantwortung bei den Campern liegt, die sie empfangen. Diese sind an die Hausordnung gebunden. Sie müssen beim Empfangsbüro die Erlaubnis zum Betreten des Platzes einholen und angeben, wen sie besuchen werden; das Tragen des Besucherarmbands ist für sie Pflicht. Unter keinen Umständen dürfen Besucher oder Gäste mit ihrem Fahrzeug auf das Lagergelände fahren. Um die Ruhe der Nutzer zu gewährleisten, ist der Zugang zum Camp für Nicht-Camper, ambulante Händler und Händlerinnen, Haustürgeschäfte, Spaziergänger, Picknicker usw. verboten..... Die Besucher dürfen den Wasserbereich sowie die Animationen nicht nutzen.

8- SICHERHEIT :

A/ Auf dem Campingplatz dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden.

B/ Jegliches Feuer (Grill, Holz, Kohle, elektrisch, Gas...) ist strengstens verboten. Kocher müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden und dürfen nicht in einem Zelt, neben einem Auto oder unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden. Grills dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen benutzt werden. Im Falle eines Brandes ist sofort die Direktion zu benachrichtigen. Alkohol- oder benzinbetriebene Kocher sind strengstens verboten.

C/ Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich an der Rezeption.

D/ Die Schranke am Zugang zum Campingplatz ist von 23 Uhr bis 6 Uhr geschlossen.

E/ Die Direktion hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz, aber die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen. Die Direktion kann in keinem Fall für den Verlust persönlicher Gegenstände, Diebstahl, Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die den Gästen oder ihrem Eigentum während ihres Aufenthalts zustoßen können, es sei denn, die Haftung des Campingplatzes kann nachgewiesen werden; insbesondere haftet die Direktion nicht für Gegenstände, die von den Stellplätzen entwendet werden. Die Direktion haftet für Gegenstände, die im Büro deponiert werden; zu diesem Zweck stehen individuelle Schließfächer zur Verfügung, um die Sicherheit des Eigentums der Nutzer zu gewährleisten.

F/ Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Unfälle von Kindern, die immer unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen müssen.

9- UMWELT :

Sie wohnen in einem Kiefernwald, der Sie vor der Hitze schützt, aber zwei natürliche Nachteile hat: Bei Hitze fallen Kiefernzapfen herunter und bei starkem Wind oder Sturm Äste. Trotz der Sorgfalt, mit der der Wald gepflegt und beschnitten wird, kann die Leitung des Campingplatzes für diese Naturereignisse nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden vor. Das Waschen von Fahrzeugen ist nicht erlaubt, außer in dem dafür vorgesehenen Bereich.

10- TOTE GARAGE :

Wenn Sie nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abreisen, wird der Campingplatz die Räumung des Stellplatzes vornehmen, indem die Freizeitunterkunft (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) auf den Außenparkplatz verlegt wird. Für diese rechtlose Besetzung des Stellplatzes oder des Parkplatzes wird eine Besetzungsgebühr in Höhe von 30,00 € (inkl. MwSt.) pro Tag bis zur vollständigen Räumung der Räumlichkeiten in Rechnung gestellt.

11- POST UND PAKETE:

Postkarten, die an die Post weitergeleitet werden sollen, müssen in die dafür vorgesehenen Briefkästen eingeworfen werden. Bei Nichterhalt einer Post oder eines Pakets kann der Campingplatz nicht haftbar gemacht werden. Wenn ein Kunde einen Gegenstand, der ihm gehört, auf dem Campingplatz vergisst und dieser von den Mitarbeitern vor Ort gefunden wird, setzen sich diese mit dem Kunden in Verbindung, um ihn darüber zu informieren und ihm die Höhe der Versandkosten mitzuteilen. Im Anschluss an dieses Gespräch muss der Kunde die Postgebühren vor dem Versand des Pakets begleichen.

12- RESPEKT :

A/ Der Konsum von Alkohol ist an öffentlichen Orten und Zugängen (außer in Bars und Restaurants) gemäß der geltenden Gesetzgebung strengstens untersagt.

B/ Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie datiert, unterschrieben und so genau wie möglich sind und sich auf aktuelle Ereignisse beziehen sowie überprüft wurden.

13- AUSHANG :

Die vorliegende Hausordnung ist im Empfangsbüro durch digitale Verbreitung präsent und wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt.

14- RECHT AUF DAS BILD:

Der Name und das Bild des Campingplatzes sind alleiniges Eigentum des Campingplatzes.
Während des Aufenthalts kann der Kunde auf dem Campingplatz fotografiert oder gefilmt werden. Der Campingplatz und die Buchungszentrale RESASOL können diese Fotos oder Filme eventuell zu kommerziellen oder Werbezwecken verwenden, es sei denn, der Kunde teilt der Rezeption bei seiner Ankunft schriftlich mit, dass er sich gegen diese Praxis ausspricht.
Die Fotos und Pläne, die auf unseren verschiedenen Kommunikationsmitteln gezeigt werden, sind nicht vertraglich bindend und können in keinem Fall als Argument für eine Reklamation dienen.

15- VERSTOSS GEGEN DIE HAUSORDNUNG :

Falls ein Kunde den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter den Kunden mündlich oder schriftlich, wenn er es für notwendig hält, auffordern, die Störungen zu unterlassen. Jede Zuwiderhandlung kann die gerichtliche Ausweisung des Täters zur Folge haben. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach einer Abmahnung durch den Verwalter oder seinen Vertreter kann dieser den Vertrag gerichtlich kündigen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

16- ABWEICHUNG :

Die punktuelle Abweichung von den Regeln führt nicht zu einer erworbenen Abweichung. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit zu ändern.